Denn in der Praxis treffen heute oft mehrere Welten aufeinander: Lohnabrechnung, HR-System, E-Mail, Netzlaufwerk, Papierakte – und irgendwo dazwischen liegen die Unterlagen, die später wiedergefunden, geschützt, fristgerecht aufbewahrt oder gelöscht werden müssen.
Spätestens zum 1. Januar 2027 lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf diese Prozesse. Dann endet die bisherige Befreiungsmöglichkeit von der elektronischen Führung der Entgeltunterlagen nach § 8 BVV.
Das heißt nicht, dass plötzlich jedes HR-Dokument in ein einziges System gezwungen werden muss.
Es heißt aber sehr wohl: Unterlagen, Zuständigkeiten und Ablage müssen sauber organisiert sein.
Genau darum geht es in unserem Webinar am 7. Oktober um 8:00 Uhr.
Wir zeigen an konkreten Beispielen:
→ Welche Unterlagen müssen ab 2027 elektronisch vorliegen?
→ Was gehört eigentlich in eine digitale Personalakte?
→ Wie regelt man Zugriffe, Fristen und sensible Personaldaten?
→ Und wie kann ELO HR Personnel File zur zentralen Personalakte werden, ohne das bestehende Lohn- oder HR-System ersetzen zu müssen?
Dabei zeigen wir auch ganz bewusst, was ELO macht – und was nicht. Die eAU-Abfrage gehört beispielsweise ins dafür vorgesehene Abrechnungssystem. ELO sorgt dagegen dafür, dass die Personalakte strukturiert, berechtigt und nachvollziehbar geführt werden kann und Dokumente aus angebundenen Systemen an der richtigen Stelle zusammenlaufen.
Also keine halbe Stunde Paragraphen.
Sondern ein Blick auf echte Personalprozesse und die Frage:
Sind wir für 2027 eigentlich schon richtig aufgestellt?
